Was sind die ersten Schritte nach dem Erbfall?
Ein Todesfall ist für Angehörige eine emotionale Ausnahmesituation. Neben der Trauer kommen viele organisatorische Aufgaben hinzu, die nicht aufgeschoben werden können. Gerade die ersten Tage nach dem Erbfall sind entscheidend, um Fristen einzuhalten und den Nachlass zu sichern. Dieser Beitrag zeigt Ihnen, welche Schritte sofort notwendig sind: von den wichtigsten Formalitäten über die Klärung der Erbfolge bis hin zu praktischen Aufgaben wie der Sicherung von Immobilien oder der Kontaktaufnahme mit Banken und Versicherungen. Ziel ist es, Ihnen eine klare Orientierung zu geben, damit Sie nichts Wichtiges übersehen.
1. Todesbescheinigung und Sterbeurkunde besorgen
- Arzt stellt Todesbescheinigung aus.
- Standesamt erstellt die Sterbeurkunde (benötigt für Banken, Versicherungen, Grundbuchamt).
- Mehrere beglaubigte Kopien beantragen.
2. Testament und Erbvertrag prüfen
- Gibt es ein Testament? Falls ja: beim Nachlassgericht abgeben.
- Erbvertrag oder notarielles Testament beachten.
- Fehlt ein Testament, gilt die gesetzliche Erbfolge.
3. Erbschein beantragen
- Notwendig für Grundbuchänderungen, Banken oder Behörden.
- Antrag beim Nachlassgericht.
- Kosten richten sich nach Nachlasswert.
4. Nachlass sichern
- Immobilien: Schlösser austauschen, Fenster und Türen prüfen.
- Wertgegenstände und Unterlagen sichern.
- Mietwohnungen: Vermieter informieren, laufende Kosten prüfen.
5. Banken, Versicherungen und Vertragspartner informieren
- Banken benachrichtigen, Konten prüfen.
- Versicherungen (Hausrat, Haftpflicht, Kfz, Lebensversicherung) melden.
- Mietverhältnisse, Abos oder Verträge prüfen und kündigen.
6. Entscheidung: Erbe annehmen oder ausschlagen
- Frist: 6 Wochen (Ausland 6 Monate).
- Ausschlagung beim Nachlassgericht.
- Tipp: Bei unklaren Vermögensverhältnissen Gläubigerlisten einholen.
FAQ
Welche Unterlagen benötige ich zuerst?
Sterbeurkunde, Testament/Erbvertrag, Persönliche Unterlagen, Versicherungspolicen.
Wie lange habe ich Zeit, das Erbe auszuschlagen?
Sechs Wochen ab Kenntnis, bei Auslandsaufenthalt sechs Monate.
Muss ich sofort einen Erbschein beantragen?
Nein, nur wenn Grundbuchänderungen oder Bankangelegenheiten es erfordern.
Rechtlicher Hinweis
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine rechtliche oder steuerliche Beratung. Bitte wenden Sie sich im Einzelfall an einen Notar oder Steuerberater.